|  |  | | Flusskaskoversicherung für Binnenschiffe und schwimmende Anlagen |
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 | | | Durch die Flusskaskoversicherung sind Schäden am eigenen Schiff versicherbar durch: |
| | - Schiffahrtsunfall
- Brand, Blitzschlag
- Explosion
- höhere Gewalt
- Sturmschäden
- Einbruchdiebstahl
- Beraubung
- Vandalismus
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 | | | Ersatzansprüche von Dritten: | | - Schadensersatz z.B. nach Kollision
| | verschiedene Kosten: | | - Wrackbeseitigung
- Beiträge zur Havarei
- Schadensabwehr-/ Schadensminderungskosten
Dies sind einige Beispiele zum Leistungsumfang der Flusskaskoversicherung. Je nach Risiko kann bzw. muß der Schutz um weitere Leistungen ergänzt und erhöht werden, siehe Transport & Haftpflichtversicherung, Maschinenversicherung. | |
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