- Bedienungsfehler
- Konstruktionsfehler
- Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Sturm, Frost oder Eisgang
Kein Versicherungsschutz besteht für Teile der Anlage die erfahrungsgemäß während der Lebensdauer mehrfach ausgewechselt werden müssen, also Brennerdüsen, Siebe, Schläuche, Filtertücher und dergleichen. | |